Wie man UIF beansprucht, wenn man zurückgetreten ist

Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz zurückgetreten ist, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ansprüche aus dem Fonds, da Ansprüche nur für diejenigen gelten, die entlassen oder zurückgetreten sind.

Die Arbeitslosenversicherung (UIF) ist eine Tochtergesellschaft des Staates, die Arbeitnehmern aus Gründen wie Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Adoptionsurlaub oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kurzfristige finanzielle Erleichterungen gewährt. In letzter Zeit hat der Fonds mehrere Beiträge geteilt, um die Qualifikationsbedingungen und Anforderungen für die verschiedenen von ihm angebotenen Ansprüche zu klären.

In den letzten acht Monaten konzentrierte sich die UIF stark auf den Zuschuss des COVID-19 Temporary Employer-Employee Relief Scheme (TERS). Das COVID-19-TERS-Programm wurde eingeführt, um dem Anstieg der Arbeitslosigkeit auf dem Höhepunkt der Sperrung entgegenzuwirken, und zielte darauf ab, den Arbeitnehmern eine Vergütung durch Arbeitgeber zu gewähren, die Ansprüche aus dem Fonds geltend machen.

Eine der jüngsten Erklärungen der UIF klärte die Qualifikationsbedingungen und Anforderungen für das Arbeitslosengeld. Eine der in der Erklärung genannten Bestimmungen war, dass Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitsplatz zurückgetreten sind, keine Ansprüche aus dem Fonds geltend machen dürfen. Der Fonds erklärte: „Leistungen, die im Falle eines Rücktritts nicht zu zahlen sind, es sei denn, ein Fall einer konstruktiven Entlassung wird nachgewiesen.“

In der Erklärung, was konstruktive Entlassung ist, beschreibt der South African Labour Guide es als „eine Situation am Arbeitsplatz, die vom Arbeitgeber geschaffen wurde und die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unerträglich macht – in einem solchen Ausmaß, dass der Arbeitnehmer keine andere Wahl hat, als zurückzutreten.“

Dies würde bedeuten, dass, um vom Fonds Anspruch zu erheben, ein schriftlicher oder überprüfbarer Nachweis erforderlich wäre, sei es eine Dokumentation oder von der Kommission für Schlichtung, Mediation und Schiedsverfahren (CCMA), der bestätigt, dass der Rücktritt nicht freiwillig erfolgte.

Sabelo Makhubo
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