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Als juristische Person ähnelt eine Genossenschaft einer Körperschaft. Während Unternehmen von der Securities and Exchange Commission (SEC) registriert und beaufsichtigt werden, werden Genossenschaften von der Cooperative Development Authority (CDA) registriert und beaufsichtigt. Dies ist gemäß dem Philippine Cooperative Code von 2008 (Republic Act No. 9520).

Registrierungsprozess und Anforderungen für Genossenschaften auf den Philippinen

ORGANISATION EINER GENOSSENSCHAFT

Fünfzehn (15) oder mehr natürliche Personen, die philippinische Staatsbürger sind, volljährig sind, eine gemeinsame Interessengemeinschaft haben und tatsächlich im beabsichtigten Einsatzgebiet wohnen oder arbeiten, können eine primäre Genossenschaft gründen. Ein potenzielles Mitglied einer primären Genossenschaft muss ein Pre-Membership Education Seminar (PMES) absolviert haben.

KOOPERATIONSARTIKEL

Unternehmen, die sich registrieren lassen möchten, müssen ihre Satzung einreichen, während Genossenschaften ihre Kooperationsartikel einreichen, die von jedem der Organisatoren unterzeichnet und vor einem Notar anerkannt werden müssen. Die Satzung der Zusammenarbeit enthält:

  • 1. Der Name der Genossenschaft. Der Name muss das Wort „kooperativ“ enthalten.
  • 2. Der Zweck oder die Zwecke und der Geschäftsbereich, für den die Genossenschaft registriert werden soll.
  • 3. Die Existenzdauer der Genossenschaft. Eine Genossenschaft besteht für einen Zeitraum von höchstens 50 Jahren ab dem Datum der Registrierung, es sei denn, sie wird früher aufgelöst oder verlängert.
  • 4. Das Tätigkeitsgebiet und die Postanschriften des Hauptsitzes.
  • 5. Die Namen, die Staatsangehörigkeit und die Postanschriften der Registranten.
  • 6. Das gemeinsame Band der Mitgliedschaft.
  • 7. Die Liste der Namen der Direktoren, die die Genossenschaft führen sollen. Der Verwaltungsrat ist mit der Führung der Geschäfte der Genossenschaft nach ihren Kooperations- und Statuten betraut.
  • 8. Die Höhe seines Grundkapitals, die Namen und Wohnsitze seiner Beitragszahler und eine Erklärung darüber, ob die Genossenschaft primär, sekundär oder tertiär ist. Es müssen mindestens 25% des genehmigten Grundkapitals gezeichnet und mindestens 25% des Gesamtbezugs eingezahlt worden sein. In keinem Fall darf das eingezahlte Grundkapital weniger als P15.000.00 betragen.

SATZUNG DER GENOSSENSCHAFT

Die Satzung, die gleichzeitig mit den Kooperationsartikeln eingereicht wird, enthält Folgendes:

  • 1. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Mitgliedschaft und die zu leistende Zahlung oder die zu erwerbenden Zinsen als Voraussetzung für die Ausübung des Mitgliedschaftsrechts;

  • 2. Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft;
  • 3. Die Umstände, unter denen die Mitgliedschaft erworben, aufrechterhalten und verloren wird;
  • 4. Das Verfahren bei Beendigung der Mitgliedschaft;
  • 5. Die Bedingungen, unter denen die Übertragung eines Anteils oder einer Beteiligung der Mitglieder zulässig ist;
  • 6. Die Regeln und Verfahren zur Tagesordnung, Zeit, Ort und Art der Einberufung, Einberufung, Durchführung von Sitzungen, Beschlussfähigkeit, Abstimmungssysteme, und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Geschäftsangelegenheiten der Generalversammlung, Verwaltungsrat, und Ausschüsse;
  • 7. Die allgemeine Führung der Geschäfte der Genossenschaft, einschließlich der Befugnisse und Pflichten der Generalversammlung, des Verwaltungsrats, der Ausschüsse und der leitenden Angestellten sowie ihrer Qualifikationen und Disqualifikationen;
  • 8. Die Art und Weise, in der das Kapital aufgenommen werden kann, und die Zwecke, für die es verwendet werden kann;
  • 9. Die Art der Verwahrung und der Anlage des Nettoüberschusses;
  • 10. Rechnungslegungs- und Prüfungssysteme;
  • 11. Die Art und Weise des Leihens und der Kreditaufnahme einschließlich ihrer Einschränkungen;
  • 12. Die Methode der Verteilung des Nettoüberschusses;
  • 13. Die Art und Weise der Annahme, Änderung, Aufhebung, und Aufhebung der Satzung;
  • 14. Ein Schlichtungs- oder Mediationsmechanismus zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Direktoren, leitenden Angestellten und Ausschussmitgliedern der Genossenschaft; und
  • 15. Andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Zwecken und Aktivitäten der Genossenschaft.

BESCHEINIGUNG des SCHATZMEISTERS

Bescheinigung des Schatzmeisters unter Eid, aus der hervorgeht, dass mindestens 25% des genehmigten Aktienkapitals gezeichnet und mindestens 25% des gesamten Zeichnungsbetrags gezahlt werden müssen.

OFFIZIERSBINDUNG

Den Kooperationsartikeln müssen die Anleihen der rechenschaftspflichtigen Offiziere beigefügt sein.

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG

Ein Antragsteller muss eine allgemeine Erklärung erstellen und einreichen, in der unter anderem die Struktur und die Zwecke der vorgeschlagenen Genossenschaft beschrieben werden. Die Struktur und die tatsächliche Personalstruktur der Genossenschaft umfassen einen Buchhalter. Der Antragsteller darf nicht ohne das erforderliche Personal tätig werden und legt auch eine Wirtschaftserhebung vor, in der das Tätigkeitsgebiet, die Größe der Mitgliedschaft und andere relevante Daten in einem von der CDA bereitgestellten Format angegeben sind.

EINREICHUNG BEI DER CDA

Potenzielle Genossenschaften müssen ihren Antrag beim CDA-Erweiterungsbüro einreichen, in dem sich der Hauptsitz der Genossenschaft befindet.

Alle Anträge auf Eintragung werden innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung bearbeitet. Der Antrag gilt als genehmigt, wenn die CDA nicht innerhalb der 60-Tage-Frist handelt. Im Falle der Ablehnung des Antrags kann innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der Mitteilung über die Ablehnung beim Amt des Präsidenten Beschwerde eingelegt werden. Wenn der Präsident nicht innerhalb von 90 Tagen handelt, gilt der Antrag als genehmigt.

REGISTRIERUNGSBESCHEINIGUNG

Eine Genossenschaft erwirbt Rechtspersönlichkeit ab dem Datum, an dem die CDA eine Registrierungsbescheinigung ausstellt.

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