Waffenhändler in Louisiana

Zuletzt aktualisiert August 23, 2021 .

Das Bundesgesetz verlangt von Waffenhändlern, eine Lizenz vom Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms & Explosives (ATF) zu erhalten, obwohl Ressourcenbeschränkungen die ATF daran hindern, alle ihre Lizenznehmer ordnungsgemäß zu überwachen.

Louisiana hat kein Gesetz, das Waffenhändler dazu verpflichtet, eine staatliche Lizenz zu erhalten1 oder allgemein Waffenhändler in irgendeiner Weise zu regulieren.

Louisiana hat auch kein Gesetz, das Händler verpflichtet, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bei potenziellen Waffenkäufern durchzuführen, obwohl die Bundes-Zuverlässigkeitsüberprüfungsanforderung gilt. Gesetze, die sowohl für lizenzierte als auch für private Waffenverkäufer gelten, finden Sie auf der Seite über universelle Hintergrundprüfungen in Louisiana.

Im Jahr 2018 verabschiedete Louisiana ein Gesetz, das lizenzierte Waffenhändler dazu verpflichtet, den örtlichen Sheriffs Hintergrundprüfungsverweigerungen zu melden, wenn ein Waffenkauf von jemandem versucht wurde, der vom National Instant Criminal Background Check System des FBI als nicht berechtigt zum Kauf von Schusswaffen gemeldet wurde.2

Unsere Experten können das gesamte Spektrum der Prävention von Waffengewalt ansprechen. Haben Sie eine Frage? Mailen Sie uns an [email protected].

Kontakt

  1. Händler von kurzläufigen Schrotflinten und Gewehren, Schrotflinten oder Gewehren mit einer Gesamtlänge von weniger als 26 Zoll, verdeckbaren Schusswaffen mit ausgelöschten Seriennummern, Maschinengewehren oder Schalldämpfern und Schalldämpfern für Schusswaffen müssen sich jedoch bei der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Korrekturen („Abteilung“) registrieren. La. In: Rev. Stat. §§ 40:1781, 40:1787. Der Händler muss seinen Namen und alle Geschäftssitze innerhalb des Staates angeben. Jeder Händler dieser Schusswaffen muss die Schusswaffe mit einem von der Abteilung genehmigten Erkennungszeichen identifizieren, und Aufzeichnungen über die Transaktionen mit diesen angegebenen Schusswaffen führen, wie von der Abteilung gefordert. La. In: Rev. Stat. §§ 40:1788, 40:1789.
  2. 2018 Die. SB 231 (unterzeichnet vom Gouverneur Mai 20, 2018), La erlassen. In: Rev. Stat. §95.1.3(E).

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