Kapitalertragsteuer in Spanien: Steuerleitfaden beim Verkauf von Immobilien

Wenn Sie in Spanien leben oder planen, in Immobilien oder andere Vermögenswerte innerhalb des Landes zu investieren, können Sie eventuell auf die Kapitalertragsteuer stoßen, wenn es darum geht, zu verkaufen. Es ist wichtig, dass Sie sich mit den steuerlichen Anforderungen vertraut machen, damit Sie im Voraus planen und bestimmen können, welche Ausnahmen für Ihre Situation gelten.

Inhalt

Was ist die Kapitalertragsteuer in Spanien?

Die Kapitalertragsteuer ist die wichtigste Steuer in Spanien, die beim Verkauf Ihrer Immobilie zu berücksichtigen ist, und ist ein ziemlich einfaches Konzept. Kurz gesagt, es handelt sich um eine Abgabe, die auf die Gewinne gezahlt wird, die beim Verkauf eines Vermögenswerts wie Immobilien oder Unternehmensanteilen in Spanien erzielt werden. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie für 200.000 € gekauft und dann für 250.000 € weiterverkauft haben, wird die Kapitalertragsteuer auf die 50.000 € erhoben – nur auf den Gewinn selbst.

Die Steuer selbst gilt in erster Linie für Immobilien (Gebäude, Wohnungen, Häuser und Grundstücke), Unternehmensanteile, Staatsanleihen und Edelmetalle.

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Überlegungen zum Wohnsitz:

Ihr Aufenthaltsstatus in Spanien ist ein entscheidender Faktor für den Prozentsatz, den Sie auf Ihre Kapitalertragsteuer zahlen müssen.

Einwohner

Wenn Sie länger als sechs Monate im Jahr im Land leben, werden Sie automatisch als Steuerinländer in Spanien betrachtet.

Die Kapitalertragsteuerklassen für Gebietsansässige sind:

Bis zu €6000 €6000 zu €50,000 €50,000 zu €200,000 €200,000+
19% steuer 21% steuer 23% steuer 26% Steuer

Bitte beachten Sie, dass diese Prozentsätze nur für den tatsächlichen Gewinn aus der Transaktion gelten, nicht für den Gesamtverkaufspreis.

Gebietsfremde

Wenn Sie nicht beabsichtigen, länger als sechs Monate (183 Tage) im Jahr im Land zu bleiben, werden Sie steuerlich als gebietsfremd eingestuft. Für die Kapitalertragsteuer werden Gebietsfremde in zwei Hauptkategorien unterteilt:

Nichtansässige aus anderen Ländern der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Ein fester Satz von 19% auf alle Kapitalgewinne
Nichtansässige aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Ein fester Satz von 24% auf alle Kapitalgewinne

Noch einmal, diese Preise gelten nur für die tatsächliche Differenz zwischen Ihrem ursprünglichen Kaufpreis und dem, wofür Sie die Immobilie / Investition verkaufen – nur die Gewinne.

3% Quellensteuer für Gebietsfremde

Wenn Sie Ihre Immobilie als Gebietsfremder verkaufen, müssen Sie noch einen weiteren Prozentsatz berücksichtigen. Die CGT-Quellensteuer ist eine Abgabe in Höhe von 3% des Gesamtverkaufspreises, die der Käufer an die spanischen Steuerbehörden zahlen muss, um die Kapitalgewinnschuld zu decken.

Sie können dieses Geld zurückfordern, sobald die Behörden vollständig davon überzeugt sind, dass Sie Ihre gesamte Kapitalertragsteuer bezahlt haben. Dieser Vorgang nimmt jedoch viel Zeit in Anspruch. Darüber hinaus wurden Vorfälle gemeldet, bei denen Gebietsfremde aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten hatten, diese Mittel zurückzufordern. Daher ist es unerlässlich, alle Ihre Unterlagen und Unterlagen zu haben, um die Möglichkeit zu minimieren, dass dies geschieht.

Steuerbefreiungen:

Steuerbefreiungen für Einwohner

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kapitalertragsteuer beim Verkauf Ihrer Immobilie oder Ihres Vermögens vollständig zu vermeiden oder zu senken, sofern Sie ansässig sind.

1. Ermäßigungen auf vor 1995 erworbene Vermögenswerte

Wenn Sie in Spanien ansässig sind und vor 1995 Immobilien, Aktien oder andere Vermögenswerte erworben haben, können Sie von einer Ermäßigung der Kapitalertragsteuer profitieren. Es gibt jedoch einige Anforderungen:

  • Die Immobilie oder der Vermögenswert muss am oder vor dem 31.Dezember 1994 erworben worden sein.
  • Die Ermäßigung gilt nur für Gewinne bis Januar 2006. Das heißt, die Wertsteigerung Ihrer Immobilie oder Ihres Vermögenswerts nach diesem Zeitraum wird weiterhin zum Standardsatz besteuert.
  • Sie müssen Ihre Immobilie oder Ihren Vermögenswert für 400.000 € oder weniger verkaufen, um Anspruch auf diese Steuerermäßigung zu haben.

Wenn der betreffende Vermögenswert alle diese Anforderungen erfüllt, können Sie von Ermäßigungen von 11,11% auf Immobilien, 25% auf Unternehmensanteile und 14,28% auf alle anderen Vermögenswerte profitieren.

2. Hauptwohnsitzbefreiung

Einwohner können die Kapitalertragsteuer auf den Verkauf ihrer Immobilie insgesamt vermeiden, vorausgesetzt, das aus dem Verkauf verdiente Geld wird in eine neue Immobilie reinvestiert, die als Hauptwohnsitz genutzt wird. Zwei wichtige Dinge müssen nachgewiesen werden, um von dieser Ausnahme zu profitieren:

  • Die Immobilie, die Sie verkaufen, muss sowohl Ihr gewöhnlicher Wohnsitz als auch die Immobilie sein, die Sie mit dem Geld aus dem Verkauf erwerben.
  • Die zum Verkauf stehende oder zu kaufende Immobilie muss sich innerhalb der EU oder des EWR befinden, um sich zu qualifizieren.

3. Ausnahmen für Steuerzahler über 65 Jahre

Wenn Sie ein Einwohner sind, der 65 Jahre oder älter ist, müssen Sie keine Kapitalertragsteuer auf die verkaufte Immobilie zahlen, auch wenn Sie nicht die Absicht haben, die Gewinne in ein neues Zuhause zu reinvestieren. Die Hauptanforderung ist, dass die Immobilie, die Sie verkaufen, seit mehr als drei Jahren Ihr Hauptwohnsitz sein muss.

Darüber hinaus können Sie von der Kapitalertragsteuer auf den Verkauf anderer Immobilien oder Vermögenswerte befreit sein, unter der Bedingung, dass Sie einen Teil oder den gesamten erzielten Gewinn verwenden, um innerhalb von sechs Monaten nach dem Verkauf in eine Renta vitalicia zu investieren. Bitte beachten Sie, dass in dieser Situation nur das in die Rentenrente investierte Geld von der Steuer befreit ist.

Steuerbefreiungen für Gebietsfremde

Leider haben Gebietsfremde im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilien nicht viele Möglichkeiten für Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen.

Wenn Sie jedoch in einem anderen Land innerhalb der EU oder des EWR ansässig sind, das am Steuerinformationsaustauschabkommen mit Spanien teilnimmt, können Sie möglicherweise die Haupthausbefreiung in Anspruch nehmen. Denken Sie daran, dass es eine Reihe von Anforderungen gibt, und die Qualifikation als Gebietsfremder kann kompliziert sein, Daher empfehlen wir, professionelle Beratung einzuholen, bevor Sie mit dem Verkaufsprozess beginnen.

Spanien hat Steuervorteile für Nichtansässige wie das Beckham-Gesetz.

Änderung Ihres Steuerwohnsitzes:

Wenn Sie mindestens 10 der letzten 15 Jahre in Spanien steuerlich ansässig waren und beabsichtigen, das Land zu verlassen und an einen anderen Ort zu ziehen, kann es zu einer spanischen Ausreisesteuer kommen. Obwohl dies ein komplexes Konzept ist, werden wir die wichtigsten Dinge aufschlüsseln, die Sie berücksichtigen sollten.

  • Die Ausreisesteuer wird auf nicht realisierte Gewinne aus verschiedenen Vermögenswerten angewendet, unabhängig davon, in welchem Land sie sich befinden. Nicht realisierte Kapitalgewinne sind die Differenz zwischen dem Kaufwert und dem Marktanteilswert.
  • Obwohl die Umstände unterschiedlich sein können, sollte diese Exit-Steuer nur anwendbar sein, wenn der Wert Ihrer Aktien oder Vermögenswerte 4 Mio. € übersteigt oder wenn Ihre Beteiligungen mehr als 25% betragen und einen Wert von über 1.000.000 € haben.
  • Nicht realisierte Kapitalgewinne werden unter den Standardschwellenwerten für Gebietsansässige mit 19% für bis zu € 6000, 21% für € 6000 bis € 50.000, 23% für € 50.000 bis € 200.000 und 26% für € 200.000 besteuert.
  • Wenn Sie in ein Land mit einem Steuerabkommen und einem Informationsaustauschabkommen mit Spanien ziehen oder einen befristeten Arbeitseinsatz absolvieren, kann die Ausreisesteuer aufgeschoben oder nicht erhoben werden. Wir empfehlen jedoch, professionelle Beratung einzuholen, bevor Sie fortfahren.

Vorausschauende Planung:

Wir empfehlen dringend, alle Rechnungen, Gebühren und Lizenzen im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie einzuholen, da diese hilfreich sein können, um Ihre Kapitalertragsteuer in Spanien beim Verkauf zu senken.

Wenn Sie eine Anleitung durch den rechtlichen Prozess des Verkaufs Ihrer Immobilie oder Ihres Vermögens benötigen, können Sie uns für Steuerberatung und immobilienrechtliche Dienstleistungen kontaktieren. Wir werden bereit sein, Ihnen zu helfen.

Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Seite können unvollständig oder veraltet sein. Unter keinen Umständen sollten die aufgeführten Informationen als professionelle Rechtsberatung angesehen werden. Wir empfehlen dringend, sich von einem Rechtsexperten beraten zu lassen, wenn Ihnen umfangreiche Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren fehlen.

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