Ständiger Wohnsitz – Südafrikanische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Republik Südafrika kann nur auf Antrag eines Ausländers ausgestellt werden, und ein solcher Antrag kann nur in Betracht gezogen werden, wenn der Antragsteller entweder für den direkten Aufenthalt qualifiziert oder qualifiziert für den Aufenthalt aus anderen Gründen.

Direkter Wohnsitz

Vorbehaltlich des Abschnitts 25 des Einwanderungsgesetzes, in der geänderten Fassung, und alle vorgeschriebenen Anforderungen, der Generaldirektor des Ministeriums für Inneres kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer ausstellen, die –

  • war der Inhaber eines Arbeitsvisums für fünf (5) Jahre
  • war der Ehegatte eines südafrikanischen Bürger oder Permanent resident für fünf (5) Jahre
  • ist ein Kind unter dem Alter von 18 eines südafrikanischen Bürgers oder Permanent resident
  • ist ein Kind eines südafrikanischen Bürgers

Wohnsitz auf anderen gründe

Der Generaldirektor des Department of Home Affairs kann, vorbehaltlich der vorgeschriebenen Anforderungen, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer von gutem und gesundem Charakter ausstellen, die –

  • hat ein Angebot für eine unbefristete Anstellung erhalten
  • besitzt außergewöhnliche Fähigkeiten oder Qualifikationen
  • beabsichtigt, ein Unternehmen in der Republik Südafrika zu gründen oder gegründet zu haben
  • ist ein Flüchtling im Sinne von Abschnitt 27(c) des Refugees Act, 1998
  • beabsichtigt, in der Republik Südafrika in Rente zu gehen
  • ist finanziell unabhängig / hat bewiesen, dass er oder sie das vorgeschriebene Nettovermögen hat
  • ist der Verwandte eines südafrikanischen Staatsbürgers oder ständigen Wohnsitzes im ersten Schritt der Verwandtschaft

Wer hat keinen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird unter der Bedingung erteilt, dass der Antragsteller weder eine verbotene Person noch eine unerwünschte Person ist, im Sinne des Zuwanderungsgesetzes, in der geänderten Fassung.

Ausländer, die nicht auswandern wollen, d.h. wer nicht beabsichtigt, ihren Hauptwohnsitz in die Republik Südafrika zu verlegen, beantragt keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Wo soll ein Antragsteller in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Potenzielle Einwanderer / Antragsteller in Deutschland müssen ihre vollständigen Anträge auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis persönlich und nach Vereinbarung bei der Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in München einreichen (siehe https://www.suedafrika.org/downloads/PR_info.doc).

Wie viel kostet es, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen?

Eine nicht erstattungsfähige Antragsgebühr von € 118,00 ist in Bezug auf einen formellen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung pro einzelnen Antragsteller zu entrichten, ist aber nicht von einem Ehegatten oder unterhaltsberechtigten Kind eines südafrikanischen Staatsbürgers oder ständigen Wohnsitzes zu entrichten; Weitere Einzelheiten zur Zahlung werden beim Vorstellungsgespräch mitgeteilt, wenn der Antrag angenommen wurde.

Wie lange dauert es, einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu verarbeiten?

Nach dem obligatorischen Interview, Anträge auf Daueraufenthaltsgenehmigungen werden an das Department of Home Affairs in der Republik Südafrika weitergeleitet, wo sie entschieden werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs in der Abteilung bearbeitet, und die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass dies bis zu 18 Monate und länger dauern kann.

Entzug einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Im Sinne des Abschnitts 28 des Einwanderungsgesetzes, in der geänderten Fassung, der Generaldirektor des Department of Home Affairs kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis entziehen (sehen https://www.suedafrika.org/downloads/PR_Info.doc).

Beweis / Bestätigung des ständigen Wohnsitzes

Ein Ausländer, Wer war zuvor Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, und wer beabsichtigt, dauerhaft in die Republik Südafrika zurückzukehren, kann eine Bestätigung des ständigen Wohnsitzes beantragen, um festzustellen, ob die Genehmigung entzogen wurde oder noch gültig ist (sehen https://www.suedafrika.org/downloads/PR_Confirmation.doc).

Bestätigung des ständigen Wohnsitzes im Reisepass

Der Status des ständigen Wohnsitzes wird vom Innenministerium nicht mehr in den Reisepass eines Ausländers eingetragen / abgestempelt – ständige Einwohner müssen daher bei jeder Einreise oder Ausreise aus der Republik Südafrika ihre ursprüngliche Daueraufenthaltsgenehmigung beim Einwanderungsbeamten am Einreisehafen vorlegen. Bitte beachten Sie auch, dass im Sinne von Abschnitt 28 (c) des Einwanderungsgesetzes, in der geänderten Fassung, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis entzogen werden kann, wenn der Inhaber länger als drei (3) Jahre in der Republik Südafrika abwesend war.

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