Hochzeiten

St. Thomas, St. Croix & St. John Heiratsanforderungen

Paare, die in USVI heiraten möchten, müssen einen Heiratsantrag an das Gericht senden. Nach Erhalt des Heiratsantrags, Eine Wartezeit von acht Tagen ist erforderlich, Während dieser Zeit wird der Antrag zur öffentlichen Einsichtnahme gestellt. Das Paar muss während der Wartezeit nicht auf der Insel sein.

Paaren wird empfohlen, dem Antrag ein Begleitschreiben beizufügen, in dem Ihr Besuchsdatum und die Dauer Ihres Aufenthalts angegeben sind. Bevor Ihre Heiratsurkunde ausgestellt werden kann, Sie müssen persönlich vor dem Gerichtsschreiber oder seinem Bevollmächtigten erscheinen.

Erforderliche Dokumente

  • Geschiedene müssen vor Erteilung der Lizenz eine beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils mitbringen, das zusammen mit dem Antrag auf gerichtliche Prüfung einzureichen ist.
  • Beglaubigte Dokumente zum Nachweis des Witwenstatus sind erforderlich, wenn Sie Witwer sind
  • Das gesetzliche Alter beträgt 18 Jahre. Ein Advidavit mit den Unterschriften beider Elternteile ist für Personen unter 18 Jahren erforderlich.
  • Dokumentation (Reisepass oder VISUM) ist erforderlich, wenn Sie kein US-Bürger sind

Gebühren

Die Gebühr für die Einreichung eines Heiratsantrags beträgt 50,00 USD, was „nicht erstattungsfähig“ ist, und die Gebühr für die Heiratsurkunde beträgt ebenfalls 50,00 USD. Es gibt Lizenzgebühr von $200. Richter / Richter berechnen 200 US-Dollar für die Durchführung einer Zeremonie, aber selten heiraten Menschen von den Richtern. Die meisten Beamten berechnen $ 200, um die Zeremonie durchzuführen.

Alle Gebühren sind per beglaubigtem Scheck, Zahlungsanweisung oder Bargeld nur bei persönlicher Zahlung an das Territorialgericht der Jungferninseln zu zahlen

Standesämter

Das Standesamt sollte kontaktiert werden, um spezifische Regeln für die Planung Ihres Reiseziels oder Ihrer Strandhochzeit in den US-amerikanischen Jungferninseln zu erhalten. Sie werden auch Informationen zu Heiratsurkunden und Heiratsurkunden bereitstellen.

Verwaltungsangestellter
Territorialgericht der Jungferninseln
Postfach 70, St. Thomas USVI 00804
(340) 774-6680 ext. 6607

Verwaltungsangestellter
Territorialgericht der Jungferninseln
Postfach 929, Christiansted, St Croix USVI 00821
(340) 778-9750

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