Umzug in die Schweiz aus den USA

Wenn Sie US-amerikanischer Staatsbürger sind, können Sie ohne Visum in die Schweiz einreisen, wenn Sie sich nur kurzfristig aufhalten (bis zu 90 Tage). Wenn Sie jedoch aus den USA in die Schweiz ziehen möchten, müssen Sie die üblichen Einreise- und Aufenthaltsverfahren befolgen.

Brauche ich ein Visum, um aus den USA in die Schweiz zu ziehen?

Ja, für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen müssen Sie ein Langzeitvisum für die Schweiz beantragen. Sie können das Schweizer Visum für den längerfristigen Aufenthalt (auch als nationales oder D-Visum bezeichnet) bei der für Ihren Staat zuständigen Schweizer Botschaft / Konsulat beantragen.

Wie kann ich von den USA in die Schweiz umziehen?

Um aus den USA in die Schweiz zu ziehen, müssen Sie diese einfachen Schritte ausführen:

  1. Beantragen Sie ein Schweizer Langzeitvisum. Nachdem Sie das Langzeitvisum beantragt und erhalten haben, können Sie frei in die Schweiz einreisen.
  2. Beantragen Sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Nach der Einreise in die Schweiz können Sie sich bei den kantonalen Ausländerbehörden und Arbeitsmarktbehörden in der Schweiz anmelden und Ihre Schweizer Aufenthaltserlaubnis erhalten. Jeder, unabhängig von seiner Nationalität, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis, wenn er länger als drei Monate in der Schweiz bleiben und arbeiten möchte.
  3. Bewerben Sie sich für einen dauerhaften Aufenthalt.

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Welche Art von Visum sollte ich beantragen, wenn ich aus den USA in die Schweiz ziehe?

Die Art des Schweizer Langzeitvisums, das Sie beantragen, hängt davon ab, aus welchem Grund Sie in die Schweiz ziehen möchten. Egal, ob Sie einem Familienmitglied beitreten, studieren oder arbeiten möchten, Sie müssen das Schweizer Visum entsprechend beantragen.

Zusätzlich zu den Standardanforderungen für ein Schweizer Visum, gibt es zusätzliche Anforderungen und Bedingungen für jede spezifische Art von Visum. Die Arten von Schweizer Langzeitvisa sind:

  • Das Schweizer Familienzusammenführungsvisum, das US-Staatsangehörigen gewährt wird, die einem in der Schweiz lebenden Familienmitglied (Ehepartner / Partner oder Elternteil) vorübergehend oder dauerhaft beitreten möchten.
  • Das Schweizer Arbeitsvisum, das US-Bürgern gewährt wird, die zur Arbeit in die Schweiz ziehen möchten. Sie müssen bereits einen Job in der Schweiz gefunden haben, bevor Sie sich bewerben.
  • Das Schweizer Studienvisum, das US-Bürgern gewährt wird, die in die Schweiz ziehen möchten, um ihre Hochschulbildung fortzusetzen. Sie müssen bereits an einer Schweizer Bildungseinrichtung eingeschrieben sein, um dafür berechtigt zu sein.

Wo beantrage ich ein Schweizer Visum, wenn ich aus den USA in die Schweiz ziehen möchte?

Sie können sich auf zwei Arten bewerben: Mail-in oder Drop-off. Das heißt, Sie können das ausgefüllte Gesuch entweder per Post schicken oder persönlich bei der zuständigen Schweizer Botschaft/Konsulat an Ihrem Wohnort abgeben. Sie können den Antrag von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr an der Rezeption abgeben.

Für Langzeitvisa, Sie brauchen nicht vorher einen Termin haben.

Schweizerische Botschaft in Washington

Sie sollten sich bei der Schweizer Botschaft in Washington bewerben, wenn Sie in den folgenden US-Bundesstaaten leben:

  • Distrikt Columbia (DC)
  • Delaware (DE)
  • Illinois (IL)
  • Indiana (IN)
  • Iowa (IA)
  • Kansas (KS)
  • Kentucky (KY)
  • Maryland (MD)
  • Missouri (MO)
  • Nebraska (NE)
  • Virginia (VA)
  • West Virginia (WV)
  • Nördliche Marianen (MP)
  • Guam (GU)

Schweizerisches Generalkonsulat in Atlanta

Sie sollten sich beim Schweizer Generalkonsulat in Atlanta bewerben, wenn Sie in den folgenden US-Bundesstaaten leben:

  • Alabama (AL)
  • Arkansas (AR)
  • Florida (FL)
  • Georgien (GA)
  • Louisiana (LA)
  • Mississippi (MS)
  • North Carolina (NC)
  • Oklahoma (OK)
  • South Carolina (SC)
  • Tennessee (TN)
  • Texas (TX)
  • Cayman Islands

Schweizerisches Generalkonsulat in San Francisco

Sie sollten sich beim Schweizer Generalkonsulat in San Francisco bewerben, wenn Sie in den folgenden US-Bundesstaaten leben:

  • Alaska (AK)
  • Arizona (AZ)
  • Kalifornien (CA)
  • Colorado (CO)
  • Hawaii (HI)
  • Idaho (ID)
  • Montana (MT)
  • Nevada (NV)
  • New Mexico (NM)
  • Oregon (OR)
  • Utah (UT)
  • Washington (WA)
  • Wyoming (WY)

Schweizerisches Generalkonsulat in New York

Sie sollten sich beim Schweizer Generalkonsulat in New York bewerben, wenn Sie in den folgenden US-Bundesstaaten leben:

  • New York (NY)
  • Connecticut (CT)
  • Maine (MICH)
  • Massachusetts (MA)
  • Michigan (MICH)
  • Minnesota (MN)
  • New Hampshire (NH)
  • New Jersey (NJ)
  • Norddakota (ND)
  • Ohio (OH)
  • Pennsylvania (PA)
  • Rhode Island (RI)
  • Süddakota (SD)
  • Vermont (VT)
  • Wisconsin (WI)
  • Bermuda
  • Puerto Rico
  • Amerikanische Jungferninseln

Wie bekomme ich ein Schweizer Visum für einen längeren Aufenthalt?

Um ein Langzeitvisum für die Schweiz aus den USA zu beantragen, müssen Sie diese Schritte ausführen:

  1. Sie müssen alle erforderlichen Visagebühren bezahlen.
  2. Wenn Sie Ihre Bewerbung einreichen, müssen Sie auch einen Umschlag mit Ihrer Adresse und Tracking-Nummer als Empfänger beifügen. Der Umschlag muss im Voraus bezahlt werden. Die Visumbehörden der Botschaft / des Konsulats verwenden diesen Umschlag, um Ihren Antrag zurückzusenden, wenn er nicht vollständig ist.
  3. Nachdem Sie Ihr Visum für den längerfristigen Aufenthalt bei der Schweizer Botschaft / dem Schweizer Konsulat in den USA eingereicht haben, wird es an die Einwanderungsbehörde des Kantons weitergeleitet, in den Sie umziehen möchten. In der Schweiz gibt es 26 Kantone, von denen jeder für die Erteilung von Aufenthaltstiteln an Ausländer zuständig ist, die sich in diesem Kanton niederlassen möchten.
  4. Wenn die kantonalen Behörden Ihr Gesuch genehmigen, benachrichtigen sie die Schweizer Vertretung in den USA, die Ihr Visum ausstellt.

Sehen: Schweiz long stay Visa.

Was sind die erforderlichen Dokumente in der Schweiz aus den USA zu bewegen?

Wenn Sie ein Visum für einen längeren Aufenthalt in den USA beantragen, müssen Sie über eine Reihe von Dokumenten verfügen, anhand derer die Schweizer Kantonsbehörden Ihren Antrag prüfen und eine Entscheidung treffen.

Einige der Anforderungen variieren je nachdem, aus welchem Grund Sie in die Schweiz ziehen möchten. Für die Beantragung eines Schweizer Arbeitsvisums können andere Anforderungen gelten als beispielsweise für ein Familienzusammenführungsvisum.

Es gibt jedoch einen Standardsatz von Dokumenten, die jeder einreichen muss, z:

  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für einen längeren Aufenthalt (national / D-). (Drei Kopien)
  • Vier Passbilder. Sie müssen sein:
    • Identisch
    • Aktuell (nicht älter als sechs Monate)
    • 35-40 mm
    • Ihr Gesicht muss 70-80% des Fotos einnehmen
  • Zwei Kopien Ihres gültigen Reisepasses oder Reisedokuments mit folgenden Angaben:
    • Ihr Foto
    • Ihre persönlichen Daten
    • Ihre Unterschriften
  • Wenn Sie kein US-Bürger sind: Zwei notariell beglaubigte Kopien Ihres Wohnsitznachweises in den USA, z. B. Kopien Ihrer Green Card, Ihres H1B-Visums oder Ihres F-1-Visums.
  • Wenn Sie Ihren Antrag abgeben: Visumantrag Drop-off-Formular.

Nachdem das kantonale Migrationsamt Ihren Antrag genehmigt hat, müssen Sie Ihren Reisepass oder Ihr Reisedokument im Original bei der Schweizer Botschaft / Konsulat einreichen, um Ihr Visum zu erhalten.

Beachten Sie, dass sich die Schweizer Behörden das Recht vorbehalten, zusätzliche Unterlagen anzufordern, die sie für erforderlich halten. Möglicherweise müssen Sie auch persönlich bei der Schweizer Botschaft / dem Schweizer Konsulat erscheinen, um an einem Vorstellungsgespräch teilzunehmen.

Welche Schweizer Aufenthaltstitel kann ich beantragen?

Nachdem Sie Ihr Langzeitvisum erhalten haben, können Sie in die Schweiz einreisen. Dort haben Sie 14 Tage Zeit, sich beim kantonalen Migrationsamt anzumelden und Ihre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Die Art der Schweizer Aufenthaltsgenehmigung, die Sie erhalten können, ist:

  • Genehmigung L für den kurzfristigen Aufenthalt. Diese Genehmigung gilt für ein Jahr und kann nur einmal verlängert werden. So, die maximale Menge an Zeit, die Sie in der Schweiz mit einer Aufenthaltserlaubnis verbringen können, ist 24 Monate. Die Aufenthaltserlaubnis ist an einen bestimmten Job oder ein bestimmtes Unternehmen gebunden, und wenn Sie an einem anderen Ort arbeiten möchten, erhalten Sie möglicherweise keine andere Genehmigung.
  • Permit B für vorübergehenden oder Erstaufenthalt. Die B-Genehmigung ist ebenfalls ein Jahr gültig, kann jedoch jährlich erneuert werden, es sei denn, es gibt einen Grund, warum dies nicht der Fall sein sollte. Es ist auch in der Regel auf einen Kanton oder Arbeitgeber beschränkt. Nachdem Sie jedoch zehn Jahre mit der B-Genehmigung in der Schweiz gelebt haben, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (C-Genehmigung) beantragen, daher wird sie als „Erstaufenthaltsgenehmigung“ bezeichnet.

Erfahren Sie mehr über andere Arten von Schweizer Aufenthaltsgenehmigungen hier.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie bei Ihrer ersten Einreise keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus erhalten, geschweige denn einen Schweizer Pass. Sie müssen mindestens fünf Jahre (in den meisten Fällen zehn Jahre) in der Schweiz gelebt haben, bevor Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen können. Sie benötigen zehn Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in der Schweiz, um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu beantragen.

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