Mikrochip Ihres Hundes
Muss mein Hund mit einem Mikrochip versehen werden?
Alle Hunde in Neuseeland müssen gemäß dem Dog Control Act 1996 Abschnitt 36A mit einem Mikrochip versehen sein (ausgenommen Arbeitshunde)
- Hunde, die nach dem 1. Juli 2006 zum ersten Mal registriert wurden, müssen innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Registrierung einen Mikrochip erhalten.
- Jeder Hund, der ein zweites Mal beschlagnahmt wird, muss vor seiner Freilassung mit einem Mikrochip versehen werden.
- Jeder nicht registrierte Hund, der beschlagnahmt wurde, muss vor seiner Freilassung mit einem Mikrochip versehen werden.
- Hunde, die als gefährlich oder bedrohlich eingestuft werden, müssen mit einem Mikrochip versehen sein. Dazu gehören:
- Hunde, die nach dem 1. Dezember 2003, aber vor dem 1. Juli 2006 eingestuft wurden – diesen Hunden sollte vor dem 1. September 2006 ein Mikrochip implantiert worden sein
- Hunde, die ab dem 1. Juli 2006 eingestuft wurden – Diese Hunde müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Einstufung mit einem Mikrochip versehen werden.
Unabhängig von der gesetzlichen Anforderung, Ihren Hund mit einem Mikrochip versehen zu lassen, erleichtert der Mikrochip auch die Identifizierung verlorener und gefundener Hunde und die Wiedervereinigung mit ihren Besitzern.
Wie bekomme ich einen Mikrochip für meinen Hund?
Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie Ihren Hund mit einem Mikrochip versehen können:
1. Besuchen Sie eines unserer Büros in der Umgebung und zahlen Sie die erforderliche Mikrochipgebühr von 20,00 USD pro Hund.
Zwei leere Kopien des Mikrochip-Zertifikats werden zur Verfügung gestellt. Präsentieren Sie diese zum Zeitpunkt des Chippens in Ihrem örtlichen Tierheim:
Te Puke: Montag- Freitag: 4pm – 5pm
Katikati: Montag – Freitag: 4pm – 5pm
Barkes Corner: Donnerstag: 8:30am – 9:30am (nur nach Vereinbarung)
2. In Ihrer örtlichen Tierklinik. Senden Sie eine Kopie Ihres Mikrochip-Zertifikats an [email protected] oder legen Sie es in Ihrem Büro in der Nähe ab, damit es in der National Dog Database aufgezeichnet werden kann. Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Datenbanken gibt:
National Dog Database- compulsory – through Council
NZ Companion Animal Register – voluntary – through vet
3. Hausbesuch. In Ausnahmefällen kann ein Tierschutzbeauftragter einen Hausbesuch organisieren, z. B. für ältere oder behinderte Menschen.
- Ein Termin mit dem Hundebesitzer wird vereinbart, wenn das nächste Mal ein Tierschutzbeauftragter in der Gegend ist.
- Besitzer müssen tagsüber zu Hause sein (9am – 3pm).
Wie überprüfe ich, ob mein Hund gechipt ist?
1. Lassen Sie Ihren Hund beim Tierarzt scannen
2. Kontaktieren Sie uns und wir scannen den Hund für Sie