Kann ich aus einem Schuldenregulierungs- oder Kreditberatungsvertrag aussteigen?

Schuldenregulierungsunternehmen und Kreditberater müssen die gleichen Regeln befolgen. Diese Unternehmen können Ihnen helfen, zu planen, wie Sie Ihre Schulden verwalten, und können in der Lage sein, finanzielle Beratung zu geben. Es gibt auch zwei Arten von Kreditberatern: für Profit und Non-Profit.

Der Hauptunterschied besteht darin, dass gemeinnützige Kreditberater keinen Gewinn daraus ziehen, Ihnen zu helfen, und sie müssen einem Ethikkodex folgen. Gewinnorientierte Kreditberater sind wie Schuldenregulierungsunternehmen, was bedeutet, dass sie versuchen, mit Ihnen Geld zu verdienen.

Es gibt auch mehr Risiken, wenn Sie eine Schuldenregulierungsgesellschaft verwenden. Sie können:

  • werben Sie dafür, dass sie Ihre Schulden loswerden können, aber es ist keine Garantie
  • nicht alle Ihre Gläubiger über den Zahlungsplan informieren, so dass Ihre Gläubiger Sie möglicherweise weiterhin anrufen
  • Zahlen Sie jeweils nur eine Rechnung, was bedeutet, dass Gläubiger versuchen können, Sie zu verklagen
  • Arbeiten Sie für Ihren Gläubiger, was bedeutet, dass sie möglicherweise nicht darüber nachdenken, was für Sie am besten ist.

In Schritt 2 erfahren Sie mehr darüber, wie Schuldenregulierungsunternehmen arbeiten.

Schuldenregulierungsdienste werden manchmal als „Schuldenregelung“, „Schuldenmanagement“, „Schuldenregelung“, „Schuldenabbau“ oder „Schuldenkonsolidierung“ beworben.

Die Regeln für die Kündigung von Verträgen mit diesen Unternehmen sind die gleichen:

  1. Sie können den Vertrag jederzeit innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer Kopie kündigen. Sie müssen keinen Grund für die Stornierung angeben.Dies wird als „Abkühlphase“ bezeichnet.
  2. Sie können den Vertrag innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung kündigen, wenn:
  • sie haben Ihnen keine Kopie gegeben, oder
  • Der Vertrag enthält nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.

Sie müssen den Vertrag schriftlich kündigen. Wenn Sie stornieren, müssen sie Ihnen das Geld zurückgeben, das Sie ihnen bezahlt haben.

Wenn Sie eine Beschwerde über einen gemeinnützigen Kreditberater oder ein Schuldenregulierungsunternehmen oder über eine Vereinbarung haben, die Sie mit einem solchen unterzeichnet haben, können Sie sich beim Ministerium für Regierung und Verbraucherdienste beschweren. Das Ministerium verfügt über ein Beschwerdeformular, das Sie ausfüllen und per E-Mail senden können.

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