Firmenregistrierung in Malaysia- Ein Überblick

Die Registrierung eines ausländischen Unternehmens in Malaysia ist sehr nahtlos und unkompliziert. Die Unternehmen, die als Aktiengesellschaften registriert sind, haben das Suffix im Namen Berhad (BHD). Wenn ein Unternehmen in Malaysia als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registriert ist, hat das Unternehmen im Namen des Unternehmens ein Suffix als Sendirian Berhad (SDN BHD). Daher, wenn der Antragsteller für den Prozess der Registrierung von Unternehmen in Malaysia gehen will, dann müssen die Dokumente zusammen mit dem vorgeschriebenen Verfahren in Betracht gezogen werden.

Die Regierung von Malaysia hat ausländische Investitionen im Land gefördert. Daher erlaubt die Regierung die Mehrheit des ausländischen Eigentums für solche Industrien. Dies zu fördern, wird die Höhe der ausländischen Investitionen im Land erhöhen.

Bevor Sie für den Prozess der Registrierung von Unternehmen in Malaysia hat der Antragsteller alle Anforderungen zu prüfen, in Übereinstimmung mit Malaysian lokalen Recht zu sein. Das wichtigste Gesetz, das die Registrierung von Unternehmen in Malaysia regelt, ist das Companies Act, 2016.

Jeder Antragsteller, der eine Unternehmensregistrierung in Malaysia beantragen möchte, muss sicherstellen, dass er die Anforderungen von Abschnitt 14 des Companies Act erfüllt. Wenn das Kriterium von der Gesellschaft erfüllt ist, würde das Register

Regulierungsbehörde / Stelle für die Registrierung von Unternehmen in Malaysia

Die primäre Regulierungsbehörde für die Registrierung von Unternehmen in Malaysia ist die Suruhanjaya Syarikat Malaysia (SSM). Diese Behörde ist die Knotenagentur, die als Companies Commission of Malaysia bekannt ist. Abgesehen davon ist das Gesetz, das Unternehmen in Malaysia regelt, das Companies Act, 2016.

Was sind die bevorzugten Branchen, um in Malaysia Geschäfte zu machen?

Für die Registrierung von Unternehmen in Malaysia florieren die folgenden Sektoren. Daher wird es viel Unterstützung durch die lokale Regierung geben, damit die oben genannten Bereiche gedeihen können.

Die folgenden sind die bevorzugten Branchen und Sektoren, um ein Unternehmen zu gründen:

Was sind die bevorzugten Branchen, um in Malaysia ein Unternehmen zu gründen?

Wie kann ein ausländisches Unternehmen die Registrierung eines Unternehmens in Malaysia beantragen?

Ein Antragsteller kann entweder eine neue Einheit in Malaysia gründen oder sich für die Registrierung einer ausländischen Firma in Malaysia entscheiden. Daher können die beiden Methoden von einem Antragsteller verwendet werden, um ein Unternehmen in Malaysia zu gründen. Folgende Methoden müssen beim SSM registriert sein:

  • Gründung eines lokalen Unternehmens bei der Companies Commission of Malaysia (SSM); oder
  • Registrierung des ausländischen Unternehmens in Malaysia bei SSM.

Arten der Unternehmensregistrierung in Malaysia

Gemäß dem Malaysian Companies Act gibt es zwei Arten von Unternehmen, die lokal in Malaysia gegründet werden können.

Die folgenden Unternehmen sind in Malaysia eingetragen:

 Arten der Unternehmensregistrierung in Malaysia

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Ein Unternehmen mit einem Aktienkapital kann entweder als Privatunternehmen gegründet werden, das durch die Wörter ‚SendirianBerhad‘ oder ‚Sdn Bhd‘ gekennzeichnet ist, die zusammen mit dem Namen des Unternehmens erscheinen, oder als Aktiengesellschaft ‚Berhad‘ oder ‚Bhd‘, die zusammen mit dem Namen des Unternehmens erscheinen.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung – In der Regel wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit begrenztem Kapital gegründet. Es gibt eine Mindestanzahl von Abonnenten im Unternehmen. Die Gesellschaft muss mit den Objekten der Durchführung von rechtmäßigen Geschäften gebildet werden. Solche Unternehmen dürfen ihre Aktien nicht an einer Börse notieren.
  • Aktiengesellschaft – Eine Aktiengesellschaft wird mit dem Ziel gegründet, Aktien von der Öffentlichkeit einzuladen. Es gibt mehr Aktionäre und Direktoren in einer Aktiengesellschaft.

Unbeschränkte Gesellschaft

Eine unbeschränkte Gesellschaft kann auch entweder als Privatgesellschaft oder als Aktiengesellschaft gegründet werden. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss die Haftung ihrer Mitglieder im Gesellschaftsvertrag als unbeschränkt angegeben werden.

Mindestanforderung für die Unternehmensregistrierung in Malaysia

Die folgenden Anforderungen müssen vom Antragsteller für die Unternehmensregistrierung in Malaysia erfüllt sein:

Mindestanforderung für die Unternehmensregistrierung in Malaysia

Zwei Aktionäre-

Für die Unternehmensregistrierung in Malaysia sind mindestens zwei Abonnenten oder Mitglieder erforderlich. Der Antragsteller muss eine Liste der Aktionäre für die Gründung haben.

Zwei Direktoren-

Abgesehen davon muss es mindestens zwei Direktoren geben. Mindestens ein Direktor muss eine natürliche Person und keine künstliche Person sein. Die Direktoren müssen in Malaysia ansässig sein. Es darf keine Form von Verfahren gegen die Direktoren geben. Dies schließt jede Form von Insolvenz oder Konkursverfahren ein. Alle Aufgaben der Direktoren müssen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Companies Act, 2016, ausgeführt werden.

Company Secretary-

Das Unternehmen muss auch über einen qualifizierten Company Secretary gemäß den Bestimmungen des Companies Act von 2016 verfügen. Die maßgeblichen Bestimmungen in Bezug auf die Gesellschaft mit einem Gesellschaftssekretär sind Abschnitt 238 (1) und Abschnitt 238 (2). Eine Person wäre nicht befugt, die Aufgaben eines Unternehmenssekretärs wahrzunehmen, wenn die Person insolvent oder inkompetent ist, Verantwortlichkeiten wahrzunehmen. Der Unternehmenssekretär muss seinen Wohnsitz in Malaysia haben. Der Company Secretary wird entweder:

  • Eine Person, die Mitglied einer vom Minister für Binnenhandelsgenossenschaft und Konsum vorgeschriebenen Berufsorganisation ist; oder
  • Eine Person, die von der Companies Commission of Malaysia (SSM)
  • Eine Lizenz erhalten hat Der vorgeschlagene Direktor und Unternehmenssekretär in einem malaysischen Unternehmen hat seinen Haupt- oder einzigen Wohnsitz oder Wohnsitz in Malaysia.

Objekte-

Gemäß den Anforderungen des Companies Act 2016 muss das Unternehmen mit geeigneten Objekten gegründet werden. Solche Objekte müssen in der Satzung des Unternehmens vorhanden sein. Das Unternehmen darf Aktivitäten durchführen, die rechtmäßig sind. Kein Unternehmen kann registriert werden, um rechtswidrige Aktivitäten durchzuführen.

Sitz der Direktoren-

Wie bereits erwähnt, müssen Direktoren einer Gesellschaft eine natürliche Person sein. Abgesehen davon müssen die Direktoren in Malaysia ansässig sein

Malaysische Büroadresse und lokaler Vertreter

Jedes Unternehmen in Malaysia muss eine lokale Büroadresse und einen lokalen registrierten Vertreter haben. Der Sitz ist der Ort, an den alle formellen Mitteilungen und Mitteilungen gerichtet werden müssen. In Malaysia ist es sehr üblich, das Sekretariat als eingetragenen Sitz zu haben. Das Unternehmen kann überall auf der Welt eine andere Büroadresse haben.

Malaysische Steuern

Jedes Unternehmen muss sich nach der Gründung für die Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) registrieren, wenn es bestimmte Anforderungen erfüllt. Unternehmen müssen sich nicht für GST registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 500.000 RM übersteigt.

Was sind die Vorteile einer Unternehmensregistrierung in Malaysia?

Die folgenden Vorteile bestehen für den Antragsteller durch die Gründung des Unternehmens in Malaysia:

Was sind die Vorteile einer Unternehmensregistrierung in Malaysia?

  • Die Anlaufkosten sind im Vergleich zu Singapur und anderen asiatischen Ländern sehr niedrig.
  • Die Mietpreise sind auch niedriger als in Singapur (und anderen asiatischen Ländern)
  • Niedrigere Löhne, da die durchschnittlichen Löhne 2,31 USD pro Stunde betragen, was im Vergleich zu anderen Ländern weitaus geringer ist.
  • Malaysia hat 68 Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern; daher gibt es keine Doppelbesteuerung auf Einkommen in Malaysia erzeugt.
  • Es gibt keine Quellensteuern auf Dividenden, die außerhalb Malaysias gezahlt werden.
  • Es gibt keine Beschränkungen für malaysische Unternehmen bei der Rückführung von Kapital, Gewinnen, Dividenden und Lizenzgebühren.
  • Die Regierung von Malaysia hat starke Anreize und Subventionen gegeben, um die Unternehmensgründung und Kapitalinvestitionen zu fördern.

Was ist das Verfahren für die Registrierung von Unternehmen in Malaysia?

Der Gründungsprozess eines malaysischen Unternehmens ist dem der indischen Unternehmensgründung sehr ähnlich. Das folgende schrittweise Verfahren muss für die Unternehmensgründung in Malaysia durchgeführt werden:

  • Namenssuche
  • Reservierung des Namens
  • Gründung
  • Erklärung
  • Zahlung
  • Bekanntmachung über die Registrierung
  • Gründungsurkunde

Namenssuche-

Es wird eine Namenssuche durchgeführt, um den Namen des Unternehmens zu überprüfen verfügbarkeit des vorgeschlagenen Namens. Um die Verfügbarkeit des Namens des vorgeschlagenen Unternehmens zu überprüfen, muss man sich beziehen Regierungsanzeiger, die Richtlinien für die Benennung eines Unternehmens und Richtlinien für die Anwendung eines Firmennamens enthält. Die Namenssuche kann auch online über das MyCoiD durchgeführt werden.

Die Schritte zur Durchführung der Namenssuche und -reservierung auf MyCoiD

  • In erster Linie muss der Antragsteller online gehen https://mycoid2016.ssm.com.my/. Dort muss sich der Antragsteller im Portal anmelden.
  • Nach der Anmeldung am System wird der Antragsteller zum Kundenportal weitergeleitet
  • Klicken Sie auf Neue Namensreservierung und suchen Sie den vorgeschlagenen Firmennamen.
  • Der Name muss den Anforderungen des Companies’act of Malaysia entsprechen. Es dürfen keine beleidigenden Begriffe verwendet werden. Abgesehen davon darf der Name des Unternehmens keine Formen von Rechten an geistigem Eigentum verletzen.
  • Die Namensverfügbarkeitssuche kann auch für ausländische Unternehmen über dieses Portal durchgeführt werden.

Reservierung des Namens-

Der Antragsteller kann auch den Namen des Unternehmens im Voraus reservieren. Nach der Anmeldung auf der Website wird der Antragsteller aufgefordert, das Formular 13A auszufüllen. Die folgenden Abschnitte müssen vom Antragsteller ausgefüllt werden:

  • Angaben zum Antrag
  • Angaben zum Antragsteller
  • Klarstellung
  • Förderer
  • Erklärung

Gründungsdetails-

Auf der Homepage muss der Antragsteller auf Direct Incorporation Application klicken. Danach müsste der Antragsteller die Angaben zur Unternehmensgründung ausfüllen. Die Angaben zum Antrag müssen ebenfalls vom Antragsteller eingereicht werden. Alle Angaben zum eingetragenen Sitz müssen vom Antragsteller gemacht werden.

  • Die Angaben zu den Direktoren müssen vom Antragsteller gemacht werden.
  • Die Angaben zu den Aktionären oder Gesellschaftern müssen vom Antragsteller gemacht werden.

Erklärung-

Der Antragsteller muss auch eine Erklärung für die Registrierung von Unternehmen in Malaysia. In einer solchen Erklärung würde erklärt, dass alle im Antrag enthaltenen Informationen nach Kenntnis des Antragstellers korrekt sind.

Zahlung-

Der Antragsteller müsste die Zahlung leisten. Unter diesem müssen alle Informationen zur Zahlung zur Verfügung gestellt werden. Dann muss der Antragsteller auf Bezahlen klicken. Der SSM prüft und bearbeitet den Antrag, und wenn der vorgeschlagene Name verfügbar ist, wird er vom SSM genehmigt. Die genehmigte Bezeichnung bleibt drei Monate ab dem Datum der Genehmigung vorbehalten.

Registrierungsbenachrichtigung –

Nach Abschluss dieser Schritte überprüft und überprüft der SSM den Antrag auf jegliche Form von Inkonsistenzen mit dem Antrag. Wenn es keine Probleme im Zusammenhang mit dem Antrag gibt, wird dem Antragsteller eine Registrierungsmitteilung übermittelt.

Die Gründungsdokumente der Gesellschaft müssen innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Genehmigung des Firmennamens bei SSM eingereicht werden.

Gründungsurkunde-

Nach Einhaltung der Gründungsverfahren und Vorlage der ordnungsgemäß ausgefüllten Gründungsdokumente mit vorgeschriebener Gebühr wird von SSM eine Gründungsurkunde ausgestellt. Nach der Gründung muss das Unternehmen die erforderliche Lizenz / Genehmigung / Genehmigung von den zuständigen Behörden einholen, bevor es mit der Ausübung der im Gesellschaftsvertrag beschriebenen Geschäfte beginnt.

Wie ein ausländisches Unternehmen in Malaysia registrieren?

Ausländische Gesellschaft nach dem Companies Act 1965 (CA 65) oder Companies Act 2016 ist definiert als:
(a) ein Unternehmen, eine Körperschaft, eine Gesellschaft, eine Vereinigung oder eine andere Stelle, die außerhalb Malaysias gegründet wurde; oder
(b) eine Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder eine andere Stelle, die nach dem Recht ihres Herkunftsorts klagen oder verklagt werden kann oder Eigentum im Namen des Sekretärs oder eines anderen zu diesem Zweck ordnungsgemäß ernannten Beamten der Einrichtung oder Vereinigung besitzt und die ihren Hauptsitz oder Hauptgeschäftssitz nicht in Malaysia hat.

Wenn eines der erforderlichen Registrierungsdokumente in anderen Sprachen als Malaiisch oder Englisch vorliegt, muss eine beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente in Malaiisch oder Englisch eingereicht werden.

Dokumente für die Registrierung von Unternehmen in Malaysia erforderlich

  • Originalkopie des Namensantragsformulars 13A.
  • Eine Kopie des Schreibens von SSM zur Genehmigung des Firmennamens.
  • Eine Kopie des Identitätsnachweises jedes vorgeschlagenen Direktors und Unternehmenssekretärs.
  • Entsprechenserklärung, die vom Company Secretary des eingetragenen Unternehmens unterzeichnet werden muss. Der Name des Unternehmenssekretärs wäre im Gesellschaftsvertrag und in der Satzung enthalten.
  • Gesellschaftsvertrag unterzeichnet und gestempelt vom SSM.
  • Die Informationen über die Direktoren des Unternehmens.
  • Informationen zu den Abonnenten des Unternehmens.
  • Tabelle A des vierten Zeitplans der CA kann als Satzung der Gesellschaft übernommen werden.
  • Die Satzung einer privaten Gesellschaft enthält die folgenden Bestimmungen:

    • Beschränkung des Rechts, die Aktien der Gesellschaft zu übertragen;

    • Beschränkung der Anzahl der Mitglieder, um die vorgeschriebene Grenze nicht zu überschreiten;

    • Verbot jeglicher Aufforderung an die Öffentlichkeit, die Aktien / Schuldverschreibungen der Gesellschaft zu zeichnen; und

    • Verbot der öffentlichen Aufforderung, Geld bei einer das Unternehmen.

  • Der Direktor oder Projektträger gibt eine eidesstattliche Erklärung in der vorgeschriebenen Form ab, dass:

    * Er / Sie ist kein Bankrott; und

    • Er / Sie wurde nicht wegen vorgeschriebener Straftaten verurteilt und inhaftiert.

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