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Neue ID-Anforderung für Direktoren

Unternehmensleiter müssen ihre Identität im Rahmen einer neuen Anforderung zur Identifizierung von Direktoren (Director ID) überprüfen. Eine Director-ID ist eine eindeutige Kennung, die ein Director einmal beantragt und für immer behält. Erfahren Sie mehr auf unserer Director ID Informationsseite.

Wenn ein Unternehmen die Definition von ‚Foreign Company‘ in Abschnitt 9 des Corporations Act 2001 (Corporations Act) erfüllt – also im Allgemeinen ein außerhalb Australiens eingetragenes Unternehmen – muss es bei ASIC registriert sein, um Geschäfte in Australien zu tätigen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen die Definition eines ausländischen Unternehmens erfüllt, das in Australien tätig ist, empfehlen wir Ihnen, sich selbst beraten zu lassen. Unternehmen allein, ausgenommen Behörden und Körperschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die außerhalb Australiens gegründet wurden und kein Eigentum besitzen können, oder klagen oder nach dem Recht ihres Gründungsortes verklagt werden, sind keine ausländischen Unternehmen.

Dieses Informationsblatt (INFO 32) behandelt:

  • so registrieren Sie sich als ausländisches Unternehmen in Australien
  • laufende Verpflichtungen eines registrierten ausländischen Unternehmens
  • Einreichung von Dokumenten als neuseeländisches Unternehmen.

So registrieren Sie sich als ausländisches Unternehmen in Australien

Schritt 1 – Stellen Sie sicher, dass der Name, den Sie registrieren möchten, verfügbar ist

Sie können nur einen Namen verwenden, der nicht mit dem Namen eines bestehenden Unternehmens oder Unternehmens in Australien identisch ist. Verwenden Sie unsere Check Name Availability-Suche, um zu sehen, ob der gewünschte Name verfügbar ist.

Einige Wörter und Phrasen können nicht ohne die Zustimmung eines australischen Ministers verwendet werden. Beispiele hierfür sind:

  • ‚ bausparkasse‘
  • ‚trust‘
  • ‚Universität‘
  • ‚Handelskammer‘.

Sie können keine Wörter verwenden, die Personen über die Aktivitäten der Entität irreführen könnten. Dies schließt Namen ein, die auf eine Verbindung zur australischen Regierung, zur britischen Königsfamilie oder zu einer ehemaligen Dienstorganisation hindeuten, wenn eine solche Verbindung nicht besteht.

Wir können einen Namen auch ablehnen, wenn er als beleidigend angesehen wird oder auf illegale Aktivitäten hindeutet. Weitere Informationen zu Firmennamen und eingeschränkten Wörtern finden Sie im Informationsblatt 71 Verfügbarkeit von Firmennamen (INFO 71).

Selbst wenn wir einen Namen für Sie registrieren, kann ein Unternehmen mit einem ähnlichen Namen rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich ähnlicher Namen bewusst zu sein, die Ihren Namen beeinflussen können.

Sie sollten auch sicherstellen, dass Ihr Name keine bestehenden Marken verletzt. Besuchen Sie die Website von IP Australia, um nach bestehenden Marken zu suchen.

Reservierung eines Firmennamens

Wenn Sie nicht bereit sind, Ihr Unternehmen als ausländisches Unternehmen in Australien zu registrieren, aber sicherstellen möchten, dass ein Name verfügbar ist, können Sie eine Reservierung beantragen, indem Sie das Formular 410 Application for reservation of a name einreichen.

Wenn wir Ihren Antrag genehmigen, behalten wir uns den Namen für zwei Monate vor. Wenn Sie diesen Zeitraum verlängern möchten, müssen Sie sich erneut bewerben, um den Namen zu reservieren.

Wir werden einen Namen nicht für einen längeren Zeitraum reservieren, da dies andere Personen daran hindert, den Namen legitim zu verwenden.

Schritt 2 – Formular 402 ausfüllen

Um ein Unternehmen als ausländisches Unternehmen zu registrieren, füllen Sie das Formular 402 Antrag auf Registrierung als ausländisches Unternehmen aus. Sie müssen allgemeine Informationen über das vorgeschlagene Unternehmen und dessen Ausführung bereitstellen. Am Ende des Formulars finden Sie eine detaillierte Anleitung, die Ihnen beim Ausfüllen hilft.

Wenn Ihr vorgeschlagener Name nicht verfügbar ist, werden wir Ihre Bewerbung ablehnen und Sie können eine Rückerstattung Ihrer Anmeldegebühr beantragen.

Schritt 3 – Belege beifügen

Ein hoher Anteil der Anträge auf Registrierung ausländischer Unternehmen wird verzögert oder abgelehnt, weil sie nicht die richtigen Unterlagen enthalten. Sie müssen sicherstellen, dass alle Ihre Belege den Anforderungen entsprechen.

Wenn ein Dokument zur Einreichung nicht in englischer Sprache vorliegt, müssen Sie eine angemessene Übersetzung ins Englische vorlegen.

Wenn Sie Formular 402 einreichen, müssen Sie auch Folgendes angeben:

  • eine aktuelle beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde oder Registrierung des Unternehmens
  • eine aktuelle beglaubigte Kopie der Satzung des Unternehmens
  • ein Memorandum über die Ernennung des lokalen Vertreters oder eine Vollmacht zugunsten des lokalen Vertreters
  • ein Memorandum über die Befugnisse bestimmter Direktoren.

1. Eine aktuelle beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde oder Registrierung des Unternehmens

Die Bescheinigung (oder ein ähnliches Dokument) muss von der Regierungsbehörde am Gründungsort ausgestellt worden sein, die ähnliche Funktionen wie ASIC ausübt (‚ASIC-Äquivalent‘). Die Kopie muss:

  • durch das ASIC-Äquivalent
  • als originalgetreue Kopie zertifiziert sein und nicht länger als drei Monate vor Eingang bei uns datiert sein, es sei denn, wir erlauben einen längeren Zeitraum.

Wenn eine beglaubigte Kopie einer Gründungsurkunde oder Registrierung nicht erhalten werden kann, akzeptieren wir auch eine beglaubigte Kopie (gemäß den oben genannten Anforderungen) von:

  • eine Bescheinigung über die gute Stellung
  • eine Statusbescheinigung
  • eine Bescheinigung über die rechtliche Existenz oder
  • eine Bescheinigung über die aktuelle Stellung.

2. Eine aktuelle beglaubigte Kopie der Verfassung des Unternehmens

Die Kopie der Verfassung muss alle Änderungen enthalten, die die Verfassung bis zu dem Datum beeinflusst haben, an dem sie bei ASIC eingegangen ist. Die Kopie muss spätestens drei Monate vor der Einreichung bei ASIC von als beglaubigte Kopie beglaubigt werden:

  • das ASIC-Äquivalent
  • ein Notar oder
  • eine ordnungsgemäß bezeugte eidesstattliche Erklärung, die gemäß den gesetzlichen Anforderungen der Gerichtsbarkeit, in der sie abgegeben wird, vereidigt wird. Wenn die eidesstattliche Erklärung in Australien vereidigt wird, muss sie von einem Direktor oder Sekretär des Unternehmens abgegeben werden.

Wenn das Unternehmen keine Verfassung hat oder an andere Governance-Instrumente gebunden ist, müssen Sie eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben und, wenn möglich, die Gesetzgebung beschreiben, die die Verwaltung des Unternehmens regelt. Diese Erklärung muss von einem Amtsinhaber des Unternehmens unterzeichnet sein und eine Originalunterschrift aufweisen.

3. Ein Memorandum of Appointment des lokalen Agenten oder eine Vollmacht zugunsten des lokalen Agenten

Formular 418 Memorandum of Appointment des lokalen Agenten kann zu diesem Zweck verwendet werden. Das Memorandum oder die Vollmacht muss von oder im Namen des Unternehmens ausgeführt werden. Es muss den Namen, die Adresse und das Ernennungsdatum des lokalen Agenten angeben, der:

  • eine natürliche Person oder eine australische Gesellschaft
  • mit Wohnsitz in Australien
  • , die befugt ist, im Namen der ausländischen Gesellschaft die Zustellung von Verfahren und Mitteilungen anzunehmen.

Wenn das Memorandum oder die Vollmacht, einschließlich des Formulars 418, von einem Dritten im Namen des vorgeschlagenen ausländischen Unternehmens eingereicht wird, muss dieser auch eine Kopie des Dokuments vorlegen, das ihn autorisiert.

Um das Autorisierungsdokument zu überprüfen, müssen Sie das Formular 403 Verification of copy of document authorizing im Namen eines ausländischen Unternehmens, Ausführung eines Dokuments zur Ernennung eines lokalen Agenten einreichen.

4. Ein Memorandum, das die Befugnisse bestimmter Direktoren angibt

Wenn die Liste der Direktoren auf Formular 402 Direktoren mit Wohnsitz in Australien und Mitglieder eines lokalen Verwaltungsrats enthält, müssen Sie ein Memorandum einreichen, das ihre Befugnisse umreißt.

Schritt 4 – Formular 402 mit der Gebühr und den Belegen einreichen

Formular 402 muss von einem Direktor oder Sekretär des vorgeschlagenen ausländischen Unternehmens oder dem lokalen Vertreter des vorgeschlagenen ausländischen Unternehmens unterzeichnet werden.

Formular 402 muss mit der entsprechenden Gebühr eingereicht werden. Für die korrekte Gebührenhöhe siehe Informationsblatt 30 Gebühren für gemeinsam eingereichte Dokumente (INFO 30).

Senden Sie das ausgefüllte Formular 402 und die Belege an:

Australian Securities and Investments Commission
Postfach 4000
Gippsland Mail Centre VIC 3841

Sobald Ihr Antrag bearbeitet und genehmigt wurde, senden wir Ihnen eine Registrierungsbescheinigung und Ihre Australian Registered Body Number (ARBN).

Laufende Verpflichtungen einer eingetragenen ausländischen Gesellschaft

Nach der Registrierung hat eine ausländische Gesellschaft laufende Verpflichtungen.

Wenn Ihr ausländisches Unternehmen einen notifizierten ausländischen Passfonds betreibt, hat es laufende Verpflichtungen gegenüber dem Fonds, einschließlich Meldepflichten gegenüber ASIC. Weitere Informationen finden Sie im regulatorischen Leitfaden 138 Foreign Passport Funds (RG 138).

Führen Sie einen eingetragenen Firmensitz

Sie müssen einen eingetragenen Firmensitz in Australien unterhalten, der jeden Werktag von mindestens 10 bis 12 Uhr und von 2 bis 4 Uhr geöffnet ist. Dies ist der Fall, es sei denn, Sie benachrichtigen ASIC über alternative registrierte Bürozeiten.

Ein Vertreter Ihres Unternehmens muss am eingetragenen Sitz anwesend sein, wenn er geöffnet ist.

Zeigen Sie Ihren Firmennamen an

Sie müssen den Namen des Unternehmens außerhalb jedes Büros und jeder Geschäftsstelle anzeigen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Sofern es sich bei Ihrem Unternehmen nicht um eine Bank oder ein anderes zugelassenes Einlageninstitut handelt, muss:

  • sein Ursprungsort
  • an seinem eingetragenen Sitz die Wörter ‚eingetragener Sitz‘
  • Hinweis auf die beschränkte Haftung seiner Mitglieder (wenn der Name der Gesellschaft nicht mit ‚Limited‘ oder ‚Ltd‘ endet).

Zeigen Sie Ihre ARBN korrekt an

Sie müssen den Namen und die ARBN Ihres Unternehmens auf allen öffentlichen Dokumenten anzeigen. Dies schließt handelbare Instrumente ein, die in der Gerichtsbarkeit veröffentlicht oder unterzeichnet wurden.

Wenn Ihr Unternehmen ein Notified Foreign Passport Fund Operator ist, müssen Sie auch die Notified Foreign Passport Fund Registration Number (NFPFRN) für den Fonds und jede andere eindeutige Nummer angeben, die dem Fonds von ASIC zugewiesen wurde.

Wenn Sie ein Papierformular und Anhänge einreichen, müssen Sie auch die Anforderungen an Papierformat und -qualität, Textfarbe und Ränder erfüllen. Erfahren Sie mehr über das Einreichen von Papierformularen.

Sofern es sich bei der Gesellschaft nicht um eine Bank oder ein anderes Einlageninstitut handelt, muss jedes öffentliche Dokument und Instrument auch:

  • sein Herkunftsort
  • Hinweis auf die beschränkte Haftung seiner Mitglieder, falls zutreffend (wenn der Name des Unternehmens nicht mit ‚Limited‘ oder ‚Ltd‘ endet).

Einige Abkürzungen sind erlaubt. Dazu gehören:

  • für Australier – ‚Aust.‘
  • für Registrierte – ‚Regd.‘
  • für Nummer – ‚Nein.‘
  • für Australian Registered Body Number – ‚ARBN‘ oder ‚A.R.B.N.‘
  • für Notified Foreign Passport Fund Registration Number – ‚NFPFRN‘ oder ‚N.F.P.F.R.N.‘

Verwenden Sie einen lokalen Agenten

Ein registriertes ausländisches Unternehmen muss immer einen lokalen Agenten haben. Der lokale Vertreter eines registrierten ausländischen Unternehmens:

  • ist verantwortlich für alle Verpflichtungen, die das Unternehmen erfüllen muss
  • kann für Verstöße oder Strafen haftbar gemacht werden.

Wenn Ihr lokaler Agent nicht mehr als Agent fungiert, müssen Sie einen anderen ernennen. Ein lokaler Agent kann ernannt werden durch:

  • ein Memorandum of Appointment (Formular 418 kann zu diesem Zweck verwendet werden) oder eine Vollmacht, die ordnungsgemäß von oder im Namen des ausländischen Unternehmens ausgeführt wurde
  • Formular 404 Benachrichtigung des Vertreters eines ausländischen Unternehmens über die Ernennung des neuen Vertreters.

Wenn das Formular 418 von einem Dritten im Namen des ausländischen Unternehmens ausgeführt wird, müssen Sie auch das Formular 403 zusammen mit einer Kopie des Dokuments einreichen, das den Dritten autorisiert. Ein ausländisches Unternehmen kann mehr als einen lokalen Agenten gleichzeitig haben.

Gründung eines Zweigniederlassungsregisters der Mitglieder

Eine eingetragene ausländische Gesellschaft mit Aktienkapital muss möglicherweise ein Zweigniederlassungsregister der Mitglieder in Australien einrichten.

Wenn ein in Australien ansässiges Mitglied die Eintragung seiner Aktien in ein Zweigniederlassungsregister anfordert, müssen Sie diese innerhalb eines Monats nach der Anfrage registrieren oder ein Zweigniederlassungsregister einrichten. Sie dürfen das Filialregister nicht ohne Zustimmung des Mitglieds einstellen.

Wenn ein Mitglied schriftlich verlangt, dass Sie seine Aktien in ein anderes Register eintragen lassen, müssen Sie die Aktien des Mitglieds aus dem Zweigniederlassungsregister entfernen und diese Aktien in das vom Mitglied angeforderte Register eintragen lassen.

Einreichung von Dokumenten mit ASIC

Jahresrendite

Eine eingetragene ausländische Gesellschaft muss mindestens einmal im Kalenderjahr und innerhalb eines Monats nach dem Datum der Hauptversammlung eine Jahresrendite einreichen. Wenn der Sitz der Gesellschaft keine Hauptversammlung erfordert, empfehlen wir, die Jahresrendite jedes Kalenderjahr zur gleichen Zeit einzureichen.

Sie sollten das Formular 406 Annual Return eines ausländischen Unternehmens verwenden, um die Annual Return Ihres Unternehmens einzureichen. Dem Formular muss die erforderliche Gebühr beigefügt sein: siehe INFO 30.

Jahresabschluss

Registrierte ausländische Unternehmen müssen mindestens einmal im Kalenderjahr einen Jahresabschluss bei ASIC einreichen. Die Zeit zwischen den Abschlüssen darf nicht mehr als 15 Monate betragen.

Der Jahresabschluss besteht aus:

  • eine Kopie der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung des Unternehmens (alle bis zum Ende des letzten Geschäftsjahres)
  • Formular 405-Erklärung zur Überprüfung des Abschlusses eines ausländischen Unternehmens
  • alle anderen am Gründungsort des Unternehmens gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente.

Ein ausländisches Unternehmen, das einen notifizierten ausländischen Passfonds betreibt, muss eine Kopie des Finanzberichts dieses Fonds für das Jahr einreichen, der gemäß den Rechnungslegungsanforderungen der Heimatwirtschaft erstellt wurde, und eine Kopie jedes Berichts des Abschlussprüfers, der sich auf den Finanzbericht bezieht.

Ein ausländisches Unternehmen, das eine Australian Financial Services (AFS) -Lizenz besitzt und auf ASIC Corporations (Foreign Licensees and ADIs) Instrument 2016/186 angewiesen ist, ist von der Einreichung des Formulars FS70 Australian Financial Services Licenseegewinn- und Verlustrechnung und Bilanz sowie des Formulars FS71 Auditor’s Report für den AFS-Lizenznehmer befreit, solange der ausländische AFS-Lizenznehmer des Unternehmens das Formular 405 mit seinem Jahresabschluss und einem Auditor’s Report einreicht.

Ein ausländisches Unternehmen, das auf Erleichterungen im Rahmen von ASIC Corporations (Foreign-Controlled Company Reports) Instrument 2017/204 angewiesen ist, muss keinen Jahresabschluss bei ASIC einreichen. Stattdessen muss das Unternehmen das Formular 406 einreichen.

Verspätete Gebühren fallen an, wenn Dokumente außerhalb der Unterbringungsfrist eingereicht werden.

Halten Sie Ihre Daten auf dem neuesten Stand

Wenn sich Details zu Ihrem Unternehmen, seinen Direktoren oder dem lokalen Agenten ändern, müssen Sie uns dies mitteilen.

Tabelle 1 listet Änderungen auf, die Sie vornehmen können, und die Dokumente, die Sie einreichen müssen. Mit Ausnahme von Benachrichtigungen über eine Änderung des lokalen Vertreters oder der Geschäftszeiten können Sie uns diese Änderungen auch mithilfe des Formulars 406 mitteilen.

Tabelle 1: Formulare zur Benachrichtigung des ASIC über Änderungen

Ändern

Formular

Das Unternehmen ernennt einen lokalen Agenten

Formular 403, Formular 404 und Formular 418

Das Unternehmen ändert seinen Namen, seine Verfassung oder die Befugnisse der ansässigen australischen Direktoren

Formular 409 Benachrichtigung über Änderungen der Angaben eines ausländischen Unternehmens oder einer registrierten australischen Stelle

Das Unternehmen ändert seine eingetragenen Geschäftszeiten (in Australien) oder adresse (in Australien oder am Ort der Gründung)

Formblatt 489 Mitteilung über die Änderung des eingetragenen Sitzes oder der Geschäftszeiten einer eingetragenen Stelle

Änderung der Angaben der Direktoren, einschließlich Ernennungen

Formular 490 Änderungsmitteilung an die Direktoren eines eingetragenen Organs

Wechseln Sie zum lokalen Agenten oder dessen Details

Formular 404

Das Unternehmen ein Zweigniederlassungsregister in Australien einrichtet, den Standort dieses Registers ändert oder beendet das Register

Formular 408 Benachrichtigung in Bezug auf das Register einer eingetragenen ausländischen Gesellschaft nach Abschnitt 601CM

Das Unternehmen stellt seine Geschäftstätigkeit in Australien ein, wird aufgelöst oder abgemeldet

Formular 407 Benachrichtigung über die Beendigung, Liquidation oder Auflösung einer ausländischen Gesellschaft oder eingetragenen australischen Körperschaft

Einreichung von Dokumenten als neuseeländisches Unternehmen

Neuseeländische Unternehmen, die in Australien als ausländische Unternehmen registriert sind, müssen bestimmte Dokumente nicht einreichen Belege.

Weitere Informationen finden Sie unter Dokumente als neuseeländisches Unternehmen einreichen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

  • RG 138 Foreign passport funds
  • Kontaktieren Sie uns online oder rufen Sie 1300 300 630 (innerhalb Australiens) oder +61 3 5177 5407 (außerhalb Australiens).

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass dieses Informationsblatt eine Zusammenfassung ist, die Ihnen grundlegende Informationen zu einem bestimmten Thema gibt. Es deckt nicht das gesamte einschlägige Recht zu diesem Thema ab und ersetzt keine professionelle Beratung.

Sie sollten auch beachten, dass dieses Informationsblatt, da es nach Möglichkeit keine Rechtssprache enthält, einige Verallgemeinerungen über die Anwendung des Gesetzes enthalten kann. Einige Bestimmungen des genannten Gesetzes haben Ausnahmen oder wichtige Qualifikationen. In den meisten Fällen müssen Ihre besonderen Umstände bei der Festlegung der Anwendung des Gesetzes auf Sie berücksichtigt werden.

Dies ist das Informationsblatt 32 (INFO 32), herausgegeben im Juli 2018. Informationsblätter bieten eine prägnante Anleitung zu einem bestimmten Prozess- oder Compliance-Thema oder einen Überblick über detaillierte Anleitungen.

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