Hauptsächliche französische persönliche Steuersätze
Die meisten Situationen drehen sich darum, einen Vermögenswert zu haben, ihn zu übertragen und zu verkaufen, was den Umgang mit den folgenden drei Hauptsteuern erfordert:
- Erbschaftssteuer: Die Steuer ist für jeden Erben persönlich
- Vermögenssteuer: die Steuer ist persönlich an den Eigentümer. Bitte beachten Sie, dass das Halten eines Vermögenswerts durch einen Nachfolge-Trust für die französische Steuerverwaltung irrelevant ist. Die Steuer wird von der Person fällig, die als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
- Kapitalertragsteuer: Beim Verkauf der Immobilie sind die Kapitalgewinne vom Verkäufer persönlich zu zahlen.
Es gibt auch andere verschiedene Steuern, die in verschiedenen Situationen gelten können, z. B. für Einkommensteuer, Gewerbesteuern, lokale Steuern, Planungssteuern, um nur einige zu nennen.
Französische Erbschaftssteuer
Die französische Erbschaftssteuer variiert zwischen 0% und 60%. Die unterschiedlichen Sätze hängen von der Nähe zwischen dem Verstorbenen und dem Begünstigten ab. Die Steuer ist für jeden Begünstigten persönlich und wird nicht aus dem Nachlass ausgezahlt, bevor eine Verteilung der Mittel erfolgt. Dies bedeutet, dass selbst wenn zwei Personen die gleichen Anteile eines Nachlasses erben würden, sie möglicherweise unterschiedliche Beträge erhalten, da ihr persönlicher steuerfreier Freibetrag und die geltenden Steuersätze nicht identisch sind.
Ein Beispiel dafür ist, dass eine verstorbene Person ein Kind und ein Stiefkind hat und ihren Nachlass zu gleichen Teilen zwischen ihnen aufteilt. Ersteres würde gemäß der zweiten nachstehenden Tabelle erben, und das Stiefkind mit dem nachstehenden Mindeststeuerfreibetrag würde dann mit 60% besteuert.
Steuersätze und Zulagen für Nachlässe und Schenkungen werden ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr jährlich aktualisiert.
Bitte beachten Sie unseren Leitfaden zum französischen Erbrecht und zur Erbschaftssteuer.
Zwischen Ehegatten und Partnern, die ein CPA oder ein PACS unterzeichnet haben
Wertband | Steuersatz |
---|---|
Auf den gesamten erhaltenen Betrag | Vollständige Befreiung von der Erbschaftssteuer |
Zwischen Eltern und Kindern
Steuerfreier Freibetrag pro Kind: 100.000 € Seit 17.August 2012
Wertband | Steuersatz |
---|---|
Weniger als 8,072 € | 5% |
8,072 € zu 12,109 € | 10% |
12,109 € zu 15,932 € | 15% |
15,932 € zu 552,324 € | 20% |
552,324 € zu 902,838 € | 30% |
902,838 € zu 1,805,677 € | 40% |
1,805,677 € nach oben | 45% |
Zwischen Geschwistern
Steuerfreier Freibetrag pro Begünstigten: 15,932 €
Wertband | Steuersatz |
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Weniger als 24,430 € | 35% |
24,430 € nach oben | 45% |
Zwischen Sicherheiten bis zum vierten Grad
Steuerfreie Vergütung pro Begünstigten: 7,967 €
Wertband | Steuersatz |
---|---|
Auf den gesamten erhaltenen Betrag | 55% |
Zwischen Personen, die oben nicht aufgeführt sind
Steuerfreier Freibetrag pro Begünstigten: 1,594 €
Wertband | Steuersatz |
---|---|
Auf den gesamten erhaltenen Betrag | 60% |
Französische Schenkungs- und Erbschaftszulagen
Nähe | Spende alle 15 Jahre (EURO) | Nachfolge(Euro) |
---|---|---|
Zwischen Eltern und Kindern, überlebendem Ehepartner oder CPA – PACS-Partner | 100,000 | 100,000 |
Überlebender Ehegatte oder CPA – PACS-Partner | 80,724 | Nicht steuerpflichtig |
Behindertes Kind | 159,325 | 159,325 |
Zwischen Großeltern und Enkelkindern | 31,865 | 1,594 |
Zwischen Urgroßeltern und Urenkeln | 5,310 | 1,594 |
Zwischen Geschwistern | 15,932 | 15,932 |
Neffen und Nichten | 7,967 | 7,967 |
Andere Personen, die oben nicht aufgeführt sind | 0 | 1,594 |
Vermögenssteuer
Schwelle: 1.300.000 Euro
Beträgt das gesamte steuerpflichtige Vermögen Ihres Haushalts weniger als 1.300.000 Euro, so haben Sie keine Vermögenssteuerpflicht. Wenn Ihr gesamter französischer Nachlass jedoch mehr als 1.300.000 Euro wert ist, müssen Sie den Gesamtbetrag Ihres französischen Vermögens angeben. Beachten Sie, dass in diesem Fall die ersten 800.000 steuerfrei sind.
Wertband | Steuersatz |
---|---|
Weniger als 800,000.00 € | 0% |
800,000.00 € bis 1,300,000 € | 0.5% |
1,300,000 € zu 2,570,000 € | 0.7%* |
2,570,000 € zu 5,000,000 € | 1% |
5,000,000 € zu 10,000,000 € | 1.25% |
10,000,000 € nach oben | 1.5% |
* ein Rabatt gilt für Vermögenswerte zwischen 1.300.000 € und 1,400,000€
Kapitalertragsteuer
Wenn Sie eine Immobilie in Frankreich verkaufen, ist es möglich, dass es eine Kapitalertragsteuerpflicht gibt, die in Frankreich oder im Vereinigten Königreich oder in beiden Ländern gelten kann.
Die Steuersätze hängen von einer Reihe von Faktoren ab, und die Berechnung wird sich daher als recht komplex erweisen. Es ist eine Angelegenheit, bei der wir alle Transaktionen von Fall zu Fall prüfen müssten.
HINWEIS
Bestimmte Ausnahmen, Ermäßigungen oder andere Angelegenheiten können die tatsächliche Berechnung beeinflussen, und es sollte fachkundiger Rat eingeholt werden. Es ist auch wichtig, die mögliche Inzidenz von Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Vermögenssteuer und lokaler Besteuerung sowie die Auswirkungen von Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen.
Wir können in diesen Bereichen helfen. Bitte suchen Sie unsere Anleitung zu bestimmten Fragen, die Sie haben können.
Die Steuersätze gelten zum 01.Januar 2013.