Bundeslizenznehmer
Das Waffenkontrollgesetz von 1968 verlangt, dass jeder, der „im Geschäft“ mit Schusswaffen tätig ist, eine Bundeswaffenlizenz besitzen muss. Die ATF erteilt diese Lizenzen. Es ist nicht ungewöhnlich, Kunden zu haben, die als nicht lizenzierte Waffenhändler strafrechtlich verfolgt werden.
Ein Händler ist in 18 U.S.C. § 921(a)(11) wie folgt definiert:
(11) Der Begriff „Händler“ bedeutet
(A) jede Person, die Feuerwaffen im Groß- oder Einzelhandel verkauft,
(B) jede Person, die Feuerwaffen repariert oder spezielle Fässer, Vorräte oder Abzugsmechanismen für Feuerwaffen herstellt oder anbringt, oder
(C) jede Person, die ein Pfandleiher ist. Der Begriff „lizenzierter Händler“ bezeichnet jeden Händler, der gemäß den Bestimmungen dieses Kapitels lizenziert ist.
Der Begriff „im Geschäft tätig“ ist auch ein Kunstbegriff nach dem Waffenkontrollgesetz. Es ist in 18 U.S.C. § 921 (a) (21) und (22) wie folgt definiert:
(21) Der Begriff „im Geschäft tätig“ bedeutet —
(A) in Bezug auf einen Hersteller von Schusswaffen eine Person, die Zeit, Aufmerksamkeit und Arbeit der Herstellung von Schusswaffen als regulärem Handels- oder Geschäftsgang mit dem Hauptziel des Lebensunterhalts und des Gewinns durch den Verkauf oder Vertrieb der hergestellten Schusswaffen widmet;2282(B) in Bezug auf einen Munitionshersteller eine Person, die Zeit, Aufmerksamkeit und Arbeit der Herstellung von Munition im Rahmen eines regelmäßigen Handels- oder Geschäftsverkehrs mit dem Hauptziel des Lebensunterhalts und des Gewinns durch den Verkauf oder Vertrieb der hergestellten Munition widmet;2282 (C) in Bezug auf einen Waffenhändler im Sinne von Abschnitt 921 (a) (11) (A) eine Person, die Zeit, Aufmerksamkeit und Arbeit dem Handel mit Schusswaffen im Rahmen eines regelmäßigen Handels- oder Geschäftsverkehrs mit dem Hauptziel des Lebensunterhalts und des Gewinns durch den wiederholten Kauf und Weiterverkauf von Schusswaffen widmet, aber dieser Begriff umfasst nicht eine Person, die gelegentlich Verkäufe, Umtausch oder Käufe von Schusswaffen zur Verbesserung einer persönlichen Sammlung oder für ein Hobby tätigt oder die ihre persönliche Sammlung von Schusswaffen ganz oder teilweise;2282 (D) in Bezug auf einen Waffenhändler im Sinne von Abschnitt 921 (a) (11) (B) eine Person, die Zeit, Aufmerksamkeit und Arbeit darauf verwendet, eine Tätigkeit als regelmäßigen Handels- oder Geschäftsgang mit dem Hauptziel des Lebensunterhalts und des Profits auszuüben, aber dieser Begriff umfasst nicht eine Person, die gelegentlich Reparaturen an Schusswaffen vornimmt oder gelegentlich spezielle Fässer, Vorräte oder Abzugsmechanismen an Schusswaffen anbringt;
(E) in Bezug auf einen Importeur von Schusswaffen eine Person, die Zeit, Aufmerksamkeit und Arbeit der Einfuhr von Schusswaffen als regulärer Handels- oder Geschäftsgang mit dem Hauptziel des Lebensunterhalts und des Profits durch den Verkauf oder Vertrieb der eingeführten Schusswaffen widmet; und
(F) in Bezug auf einen Importeur von Munition eine Person, die Zeit, Aufmerksamkeit und Arbeit der Einfuhr von Munition als regulärer Handels- oder Geschäftsgang mit dem Hauptziel des Lebensunterhalts und des Profits durch den Verkauf oder Vertrieb der eingeführten Munition widmet.
(22) Der Ausdruck „mit dem Hauptziel des Lebensunterhalts und des Gewinns“ bedeutet, dass die Absicht, die dem Verkauf oder der Veräußerung von Feuerwaffen zugrunde liegt, in erster Linie darin besteht, den Lebensunterhalt und den finanziellen Gewinn zu erzielen, im Gegensatz zu anderen Absichten, wie der Verbesserung oder Liquidation einer persönlichen Feuerwaffensammlung: Vorausgesetzt, dieser Nachweis des Gewinns ist nicht erforderlich für eine Person, die regelmäßig und wiederholt Feuerwaffen für kriminelle Zwecke oder Terrorismus erwirbt und veräußert. Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet der Begriff „Terrorismus“ eine Aktivität, die sich gegen Personen der Vereinigten Staaten richtet, die —
(A) von einer Person begangen wird, die kein Staatsangehöriger oder Permanent Resident Alien der Vereinigten Staaten ist;
(B) Gewalttaten oder Handlungen beinhaltet, die für das menschliche Leben gefährlich sind und eine kriminelle Verletzung darstellen würden, wenn sie innerhalb der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten begangen würden; und
(C) dazu bestimmt ist —
(i) eine Zivilbevölkerung einzuschüchtern oder zu zwingen;
(ii) einfluss auf die Politik einer Regierung durch Einschüchterung oder Zwang; oder
(iii) das Verhalten einer Regierung durch Ermordung oder Entführung zu beeinflussen.
Somit ist ein Waffenhändler mehr als nur ein Waffengeschäft. Es umfasst Waffengroßhändler, Pfandhäuser, die mit Schusswaffen handeln, und Büchsenmacher. Es kann Auktionatoren umfassen, Waffenshowbetreiber, Flohmarktverkäufer und sogar einige Personen, die regelmäßige Hofverkäufe durchführen – jeder, der mit dem Kauf und Verkauf von Schusswaffen mit Gewinn beschäftigt ist.