anwaltsbeschwerden
Hilfe beim Gesetz
Es gibt drei Arten von Beschwerden, die Sie möglicherweise gegen einen Anwalt haben: eine Beschwerde über zu hohe Gebühren, eine allgemeine Beschwerde über die Art und Weise, wie Sie von Ihrem Anwalt behandelt wurden, oder eine Beschwerde über Fahrlässigkeit Ihres Anwalts. In allen Fällen sollten Sie sich zunächst bei der Firma selbst beschweren, damit Ihre Beschwerde nach Möglichkeit beigelegt werden kann, ohne die Angelegenheit weiter zu führen. Wenn der Anwalt, der für Sie gehandelt hat, Ihre Beschwerde nicht bearbeitet, sollten Sie die Angelegenheit an den Senior Partner der Kanzlei oder an den Partner verweisen, der für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig ist. Wenn Ihre Beschwerde nicht auf diese Weise gelöst wird, hängt die nächste Maßnahme von der Art Ihrer Beschwerde ab.
Beschwerden über zu hohe Gebühren
Sobald Sie versucht haben, dies informell zu lösen, können Sie Ihren Anwalt bitten, bei der Law Society eine Vergütungsbescheinigung zu beantragen. Für weitere Informationen hierzu können Sie die Vergütungsbescheinigung Anfrage Linie auf 01926 822022 anrufen. Wenn ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde, müssen Sie alternativ beim Gericht die Besteuerung Ihrer Anwaltsrechnung beantragen. Sie sollten beachten, dass dies weitere Kosten verursachen kann, insbesondere wenn die Rechnung um weniger als zwanzig Prozent des ursprünglichen Gesamtbetrags reduziert wird.
Beschwerden über das berufliche Verhalten
Wenn es in Ihrer Beschwerde darum geht, wie Ihr Anwalt mit Ihrem Fall umgegangen ist oder wie er Ihnen gegenüber gehandelt hat, können Sie sich an das Büro für die Aufsicht über Anwälte wenden. Das OSS wird Beschwerden über schlechten Service und / oder Fehlverhalten gegen einen Anwalt in England oder Wales untersuchen. Das OSS kann eine Entschädigung von bis zu £ 1.000 anordnen, einen Anwalt auffordern, einen Fehler zu korrigieren, oder einen Anwalt wegen Fehlverhaltens disziplinieren. Wenn Sie mit einer Entscheidung der OSS oder der Art und Weise, wie Ihre Beschwerde von ihnen behandelt wurde, unzufrieden sind, haben Sie drei Monate ab dem Datum ihrer Entscheidung Zeit, die Angelegenheit an den Ombudsmann für juristische Dienste zu verweisen. Dieser Ombudsmann wird vom Lordkanzler ernannt, um sicherzustellen, dass die Behandlung von Beschwerden durch die Anwaltschaft gut geregelt ist.
Beschwerden über Fahrlässigkeit
Beschwerden dieser Art sollten auch in erster Instanz an das Amt für die Aufsicht von Rechtsanwälten gehen. Die OSS wird die Beschwerde prüfen und gegebenenfalls die Angelegenheit an einen der Anwälte in ihrem Fahrlässigkeitspanel verweisen. Dies sind unabhängige Anwälte, die sich freiwillig gemeldet haben, um eine Stunde lang kostenlos zu beraten, ob ein Anwalt fahrlässig war und wenn ja, was als nächstes zu tun ist. Letztendlich kann es erforderlich sein, dass Sie gerichtlich vorgehen, um eine Entschädigung für die Fahrlässigkeit eines Anwalts zu erhalten. Anfragen sind zu richten an:
Das Amt für die Aufsicht über Anwälte
Victoria Court
8 Dormer Place
Leamington Spa
Warwickshire
CV32 5AE
Tel: 01926 820082/3
www.lawsociety.org.uk
Das Büro des Ombudsmanns für juristische Dienstleistungen
22 Oxford Street
Manchester
M2 3WQ
Tel: 0161 236 9532
Beschwerden über Anwälte anderer Personen
Wenn es sich bei Ihrer Beschwerde um den Anwalt eines anderen handelt, kann das Amt für die Aufsicht über Anwälte nur helfen, wenn es sich um berufliches Fehlverhalten handelt. Sie können Ihre Beschwerde über den schlechten Service des Anwalts eines anderen nicht untersuchen.
Wenn Sie sich über das Verhalten eines anderen Anwalts beschweren, kann dieser Ihnen nur helfen, wenn der Anwalt gegen die Berufsregeln verstoßen hat, die alle Anwälte befolgen müssen. Häufig tut ein Rechtsanwalt gerade, was für ihren Klienten am besten ist und nicht, was für irgendeine andere Person am besten ist, die miteinbezogen werden kann.
Wenn Sie sich über das Verhalten eines anderen Anwalts beschweren, ist das OSS nicht befugt, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen, selbst wenn sie Ihre Beschwerde genehmigen.
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